Gaststätte Hagenhoff GmbH, Wettringen (Rothenberge 39, 48493 Wettringen). Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Steinfurt HRA 5641) am 25.07.2008 wirksam geworden.
Gaststätte Hagenhoff GmbH, Wettringen (Rothenberge 39, 48493 Wettringen). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.07.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.07.2008 im Wege der Umwandlung durch Verschmelzung ihr Vermögen als Ganzes auf ihren Alleingesellschafter, den unter der Gaststätte Hagenhoff e. K. (Amtsgericht Steinfurt HRA) auftretenden Kaufmann Hagenhoff, Hubertus übertragen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gaststätte Hagenhoff GmbH, Wettringen (Rothenberge 39, 48493 Wettringen). Nicht mehr Geschäftsführer: Hagenhoff-Ruhwinkel, Maria, geb. Thul, Wettringen, * ‒.‒.‒‒.