Gasversorgung Enger GmbH, Enger (Bahnhofstr. 39, 32130 Enger). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Stadtwerke Herford GmbH am 28.06.2007 eingetragen worden.
Gasversorgung Enger GmbH, Enger (Bahnhofstr. 39, 32130 Enger). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.04.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 03.05.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 03.05.2007 mit der Stadtwerke Herford GmbH mit Sitz in Herford (AG Bad Oeynhausen - HRB 6554) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.