Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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Prokura erloschen:
Bergmann, Bärbel, geb. Simolka, Gägelow,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
08.01.2025
Busch |
HRB 3813: Gasversorgung Grevesmühlen GmbH, Grevesmühlen, Grüner Weg 26, 23936 Grevesmühlen. Personenbezogene Daten geändert, nun: Gesamtprokura gemeinsam mit einem anderen Prokuristen: Bergmann, Bärbel, geb. Simolka, Gägelow, * ‒.‒.‒‒; Jurkschat, Katy, Grevesmühlen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 3813: Gasversorgung Grevesmühlen GmbH, Grevesmühlen, Grüner Weg 26, 23936 Grevesmühlen. Die Gesellschafterversammlung vom 16.04.2019 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 17 (Jahresabschluss) beschlossen.
HRB 3813: Gasversorgung Grevesmühlen GmbH, Grevesmühlen, Grüner Weg 26, 23936 Grevesmühlen. Eine Liste der Aufsichtsratsmitglieder ist zum Handelsregister eingereicht worden.
Gasversorgung Grevesmühlen GmbH, Grevesmühlen, Grüner Weg 26, 23936 Grevesmühlen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 27.06.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom jeweils selben Tage mit der Gasnetz Grevesmühlen GmbH mit Sitz in Grevesmühlen (Amtsgericht Schwerin HRB 9546) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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