Gasversorgung Schwandorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwandorf (Ettmannsdorfer Str. 38, 92421 Schwandorf). Die Verschmelzung wurde am 21.01.2005 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Regensburg HRB 9119).
Gasversorgung Schwandorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Schwandorf (Ettmannsdorfer Str. 38, 92421 Schwandorf). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 12.01.2005 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlung der Gasversorgung Schwandorf Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit dem Sitz in Schwandorf und der Hauptversammlung der E.ON Bayern AG mit dem Sitz in Regensburg vom selben Tag mit der E.ON Bayern AG mit dem Sitz in Regensburg (Amtsgericht Regensburg HRB 9119) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.