GeCma Marketing-, Event-und Veranstaltungs-GmbH, Kerpen (Heisenbergstr. 26-40, 50169 Kerpen). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden GeCma Components eletronic GmbH am 12.09.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
GeCma Marketing-, Event-und Veranstaltungs-GmbH, Kerpen (Heisenbergstr. 26-40, 50169 Kerpen). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.08.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse beider Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der GeCma Components eletronic GmbH mit Sitz in Kerpen (Amtsgericht Köln, HRB 42513) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.