HRB 13332 KI: Gebäude-Technische-Perspektive Bad Bramstedt GmbH, Bad Bramstedt, Maienbass 33, 24576 Bad Bramstedt. Rechtsverhaeltnis: Die Spaltung ist mit der am 20.10.2011 im Register des übertragenden Rechtsträgers erfolgten Eintragung wirksam geworden.
HRB 13332 KI: Gebäude-Technische-Perspektive Bad Bramstedt GmbH, Bad Bramstedt, Maienbass 33, 24576 Bad Bramstedt. Name der Firma: Gebäude-Technische-Perspektive Bad Bramstedt GmbH; Sitz der Firma: Sitz/Niederlassung: Bad Bramstedt; Geschäftsanschrift: Maienbass 33, 24576 Bad Bramstedt; Gegenstand: Dienstleistungen (Instandhaltung und Instandsetzung, Ablesung von Verbrauchsmengenzählern pp) im Zusammenhang mit Gebäudetechnik; Kapital: 25.000 EUR; Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Vorstand: Geschäftsführer: 1. Fehlau, Mark, * ‒.‒.‒‒, Bad Bramstedt; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen; Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Rechtsverhaeltnis: Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des von Herrn Mark Fehlau, Bad Bramstedt, * ‒.‒.‒‒, als Inhaber der unter der Firma Gebäude-Technische-Perspektive Bad Bramstedt e.K. mit Niederlassung in Bad Bramstedt auf Grund des Spaltungsplans vom 30.08.2011. Die Spaltung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.