Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung |
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person, Zweignieder-
lassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens |
Grund- oder
Stammkapital |
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand, Leitungsorgan, ge-
schäftsführende Direktoren,
persönlich haftende Gesell-
schafter, Geschäftsführer,
Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a)
Rechtsform, Beginn, Satzung
oder Gesellschaftsvertrag
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse |
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen |
8 |
|
|
|
3.
Steinke, Michael, * ‒.‒.‒‒,
Schneverdingen
Einzelprokura
mit der Befugnis Rechtsge-
schäfte als Vertreter Dritter
abzuschließen |
|
a)
06.06.2024
Scharbert |
HRB 3259 HB: Gebäudereinigung Jaffke GmbH, Bremen, Utbremer Str. 102, 28217 Bremen. Prokura: Nicht mehr Prokurist: Kück, Andreas
HRB 3259 HB: Gebäudereinigung Jaffke GmbH, Bremen, Utbremer Str. 102, 28217 Bremen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wehrenberg, Axel; Geschäftsführer: Heinsohn, Nils, * ‒.‒.‒‒, Wedel; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.
HRB 3259 HB: Gebäudereinigung Jaffke GmbH, Bremen, Utbremer Str. 102, 28217 Bremen. Prokura: 2. Kück, Andreas, * ‒.‒.‒‒, Ritterhude; Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gebäudereinigung Jaffke GmbH, Bremen, Utbremer Str. 102, 28217 Bremen. Geschäftsanschrift: Utbremer Str. 102, 28217 Bremen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.12.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage ist die Jaffke Personal-Dienstleistungen GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen HRB 22144 HB) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Gesellschaft verschmolzen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird. Das Recht, Sicherheitsleistung zu verlangen, steht Gläubigern nicht zu, die im Falle der Insolvenz ein Recht auf vorzugsweise Befriedigung aus einer Deckungsmasse haben, die nach gesetzlicher Vorschrift zu ihrem Schutz errichtet und staatlich überwacht ist..
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