Gebäudereinigungsinstitut, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Völklingen, Schubertstr. 4, 66333 Völklingen. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Gebäudereinigungsinstitut, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Völklingen, Schubertstr. 4, 66333 Völklingen. Es ist beabsichtigt, die Gesellschaft von Amts wegen gemäß § 394 FamFG wegen Vermögenslosigkeit zu löschen. Gegen die Löschung von Amts wegen ist das Rechtsmittel des Widerspruchs statthaft. Der Widerspruch ist binnen einer Frist von 3 Monaten beginnend mit dem Tag dieser Veröffentlichung schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle beim Amtsgericht Saarbrücken, Registergericht, Mainzer Straße 178, 66121 Saarbrücken einzulegen. Der Widerspruch muss die Bezeichnung der angefochtenen Löschungsankündigung enthalten sowie die Erklärung, dass Widerspruch eingelegt wird. Er ist vom Widerspruchsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Gebäudereinigungsinstitut, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Völklingen (Schubertstr. 4, 66333 Völklingen). Durch Beschluss des Amtsgerichts Saarbrücken ( Az.: 62 IN 17/08 ) vom 14.04.2008 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Die Gesellschaft ist hierdurch kraft Gesetzes aufgelöst.Gemäß § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.