Gebäudeservice Annette Brendel GmbH, Dresden, Behringstr. 34, 01159 Dresden. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.
Gebäudeservice Annette Brendel GmbH, Dresden, Behringstr. 34, 01159 Dresden. Die Gesellschaft ist wegen Vermögenslosigkeit gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht.Das Registergericht beabsichtigt, die im Handelsregister eingetragene Gesellschaft von Amts wegen nach § 394 FamFG zu löschen. Die Frist zu Erhebung eines Widerspruchs gegen die beabsichtigte Löschung wird auf einen Monat festgesetzt.
Gebäudeservice Annette Brendel GmbH, Dresden (Behringstr. 34, 01159 Dresden). Die Ausgliederung wurde am 02.02.2006 in das Register des übertragenden Rechtsträgers eingetragen. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 137 Abs. 3 UmwG.
Gebäudeservice Annette Brendel GmbH, Dresden (Behringstr. 34, 01159 Dresden). Ausgeschieden: Geschäftsführer: Brendel, Annette, Dresden, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Vojinovic, Miljan, Wels/Österreich, * ‒.‒.‒‒.
Gebäudeservice Annette Brendel GmbH, Dresden (Behringstr. 34, 01159 Dresden). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2005. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von genehmigungsfreien Dienstleistungen in Immobilien, insbesondere Reinigungsleistungen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Geschäftsführer: Brendel, Annette, Dresden, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Übertragung des Vermögens des einzelkaufmännischen Unternehmens Gebäudeservice Annette Brendel e.K. mit dem Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden HRA 5772) als Ganzes im Wege der Ausgliederung zur Neugründung gemäß Spaltungsplan vom 08.02.2005. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit der Eintragung der Ausgliederung im Handelsregister des übertragenden Rechtsträgers.