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Geba Hebetechnik GmbH, Hahnstätten (HRB 4629)

Firmendaten

Anschrift
Rösslerstr. 4
65623 Hahnstätten
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 06430/9123-0
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.geba-verladetechnik-gmbh.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 0 keine Angabe
Register
Registernr.: HRB 4629
Amtsgericht: Montabaur
Rechtsform: GmbH
Keywords
Wartung Verladetechnik Verladesysteme Verladebühnen Verlade U-Form Tandem Scherenhubtische Scherenhebebühnen Kipper Industrie Hebebühnen Hubwagen Hubarbeitsbühnen Hebesysteme Flachhubtische Flach Scherenhubtisch Edelstahl Hubtische Doppelscherenhubtisch Coil Handling Arbeitsbühnen
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Geba Hebetechnik GmbH aus Hahnstätten ist im Handelsregister Montabaur unter der Nummer HRB 4629 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Geba Hebetechnik GmbH ihren Standort nicht geändert. Die Geba Hebetechnik GmbH weist zur Zeit 0 Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 09.05.2020)

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Registermeldungen 1

Calendar 07.10.2008
Veränderung

Geba Hebetechnik GmbH, Hahnstätten (Rösslerstraße 4, 65623 Hahnstätten). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.11.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.11.2007 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.11.2007 mit der Geba GmbH Vertrieb von Maschinen mit Sitz in Hahnstätten (Amtsgericht Montabaur, HRB 5027) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung ist mit der heute gleichzeitig erfolgten Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.