HRA 8890: Gebert Bäder & Wärme GmbH & Co. KG, Münnerstadt, Friedrich-Abert-Straße 2A, 97702 Münnerstadt. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Friedrich-Abert-Straße 2b, 97702 Münnerstadt.
Gebert Bäder & Wärme GmbH & Co. KG, Münnerstadt, Friedrich-Abert-Straße 2A, 97702 Münnerstadt.Die Gesellschaft hat im Wege der Ausgliederung gemäß Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.06.2009 sowie Beschluss ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.06.2009 und Ausgliederungserklärung der übertragenden Gesellschaft vom 15.06.2009 Teile desVermögens von der Udo Gebert e.K. mit dem Sitz in Münnerstadt (Amtsgericht Schweinfurt HRA 8879) übernommen. Die Ausgliederung wird wirksam mit der heutigen Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gebert Bäder & Wärme GmbH & Co. KG, Münnerstadt, Friedrich-Abert-Straße 2A, 97702 Münnerstadt.(Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines Sanitär- und Heizungsinstallationsbetriebs.). Kommanditgesellschaft. Geschäftsanschrift: Friedrich-Abert-Straße 2A, 97702 Münnerstadt. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter sowie dessen jeweilige Geschäftsführer sind befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Udo Gebert Verwaltungs GmbH, Münnerstadt (Amtsgericht Schweinfurt HRB 5505), einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis - auch für die jeweiligen Geschäftsführer -, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.