Gebrüder Schutte Bauunternehmung GmbH & Co. K.G., Wuppertal, (Sanderstr. 210, 42283 Wuppertal).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Schutte GmbH & Co. Wohnungsbau KG am 21.04.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gebrüder Schutte Bauunternehmung GmbH & Co. K.G., Wuppertal, (Sanderstr. 210, 42283 Wuppertal).Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.03.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.03.2009 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 21.03.2009 mit der Schutte GmbH & Co. Wohnungsbau KG mit Sitz in Wuppertal (Amtsgericht Wuppertal, HRA 15935) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.