Gebr. Bindewald OHG, Bischheim, Kupfermühle, 67294 Bischheim. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden MB Verwaltungs GmbH, Bischheim ( AG Kaiserslautern HRB 30350 )) am 03.07.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG. Das Registerblatt ist geschlossen.
Gebr. Bindewald OHG, Bischheim, Kupfermühle, 67294 Bischheim. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.06.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 12.06.2012 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 12.06.2012 mit der MB Verwaltung GmbH mit Sitz in Bischheim (Amtsgericht Kaiserslautern, HRB 30350) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.