HRB 7503 CB: Gebr. Kümmel + Co. GmbH, Vetschau/Spreewald, Bahnhofstraße 36, 03226 Vetschau/Spreewald. Sitz der Firma: Geschäftsanschrift: Bahnhofstraße 36, 03226 Vetschau/Spreewald; Vetschau/Spreewald; Rechtsform: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 05.02.2013 ist der Sitz der Gesellschaft von Burg (Spreewald) nach Vetschau/Spreewald verlegt und der Gesellschaftsvertrag in § 1 (Firma, Sitz) geändert.
Gebr. Kümmel + Co. GmbH, Burg/Spreewald(Hauptstr. 31, 03096 Burg). Firma: Gebr. Kümmel + Co. GmbH. Sitz: Burg/Spreewald. Gegenstand: die Verarbeitung, Veredelung und der Vertrieb von pflanzlichen Produkten. Stammkapital: 25.000 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Kümmel, Uwe, * ‒.‒.‒‒, Burg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Geschäftsführer: Kümmel, Frank, * ‒.‒.‒‒, Burg; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten; mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die Gesellschaft ist entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gebr. Kümmel + Co. Kommanditgesellschaft mit Sitz in Vetschau/Spreewald (Amtsgericht Cottbus, HRA 1118) auf Grund des Umwandlungsbeschlusses vom 26.01.2006.Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.Den Gläubigern der an der Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird..