Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte
und besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn und Satzung
b) Sonstige Rechtsverhältnisse
c) Kommanditisten, Mitglieder |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
7 |
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c)
Haftsumme um 7.480.000,00 EUR herabgesetzt:
Kommanditist:
Nölke, Frank, Versmold, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 200.000,00
EUR.
Haftsumme um 7.480.000,00 EUR herabgesetzt:
Kommanditist:
Kröger, Petra, Versmold, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 200.000,00
EUR. |
a)
03.02.2025
Andersen |
6 |
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c)
Durch Sonderrechtsnachfolge ausgeschieden:
Kommanditist:
Nölke, Stefan, Versmold, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 4.608.000,00
EUR.
Durch Sonderrechtsnachfolge ausgeschieden:
Kommanditist:
Nölke, Michael, Versmold, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme:
1.536.000,00 EUR.
Durch Sonderrechtsnachfolge Haftsumme um 2.304.000,00 EUR
und 768.000,00 EUR erhöht:
Kommanditist:
Nölke, Frank, Versmold, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 7.680.000,00
EUR.
Durch Sonderrechtsnachfolge Haftsumme um 2.304.000,00 EUR
und 768.000,00 EUR erhöht:
Kommanditist:
Kröger, Petra, Versmold, * ‒.‒.‒‒, Haftsumme: 7.680.000,00
EUR. |
a)
27.01.2025
Andersen |
Gebr. Nölke GmbH & Co. KG, Versmold, Ziegeleistr. 5, 33775 Versmold. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.04.2013 mit der Nölke Polska GmbH mit Sitz in Versmold (Amtsgericht Gütersloh, HR B 5196) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gebr. Nölke GmbH & Co. KG, Versmold, Ziegeleistr. 5, 33775 Versmold. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.04.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 11.04.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 11.04.2013 mit der Gebr. Nölke Geflügel Verwaltungs GmbH mit Sitz in Versmold (Amtsgericht Gütersloh HRB 4836) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gebr. Nölke GmbH & Co. KG, Versmold, Ziegeleistr. 5, 33775 Versmold.Geschäftsanschrift: Ziegeleistr. 5, 33775 Versmold. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 06.07.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 06.07.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 06.07.2009 mit der Nölke Holding Verwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Versmold (Amtsgericht Gütersloh HR B 5390) verschmolzen. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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