Gebr. Olbrich GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen (Möckernstr. 67, 45886 Gelsenkirchen). Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
Gebr. Olbrich GmbH & Co. KG, Gelsenkirchen (Möckernstr. 67, 45886 Gelsenkirchen). Nach dem hier vorliegenden Beschluss vom 04.06.2007 ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gebr. Olbrich GmbH & Co. KG aufgehoben. Die persönlich haftende Gesellschafterin ist seit dem 13.04.2011 ebenfalls wegen Vermögenslosigkeit gelöscht. Diese Umstände legen die Annahme nahe, dass die GmbH u. Co. KG über kein verwertbares Vermögen mehr verfügt. Sie soll daher gemäß § 394 FamFG von Amts wegen gelöscht werden. Von diesem Vorhaben werden Sie hiermit als Gesellschaft unterrichtet. Zugleich wird Ihnen zur Geltendmachung eines Widerspruchs eine Frist von einem Monat gesetzt, die mit der Zustellung dieses Schreibens beginnt. Den Widerspruch können Sie schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle erheben.