HRA 15849: Gebr. Ortlinghaus GmbH & Co., Wermelskirchen, Kenkhauser Straße 125, 42929 Wermelskirchen. Nach Änderung der Firma: Gebr. Ortlinghaus GmbH & Co. KG.
Gebr. Ortlinghaus GmbH & Co., Wermelskirchen, Kenkhauser Straße 125, 42929 Wermelskirchen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Gebr. Ortlinghaus Verwaltungs GmbH, Wermelskirchen (HRB 36404). Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: Ortlinghaus Beteiligungs GmbH, Wermelskirchen (Amtsgericht Köln HRB 76706), mit der Befugnis -auch für jeden Geschäftsführer-, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 15.10.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 15.10.2012 und der Gesellschafterversammlung der Gebr. Ortlinghaus Verwaltungs GmbH vom 15.10.2012/24.10.2012 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Gebr. Ortlinghaus Verwaltungs GmbH mit Sitz in Wermelskirchen (Amtsgericht Köln HRB 36404) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.