Gebr. Rebhan Holzwarenfabrik GmbH, Tettau, Schauberger Str. 30, 96355 Tettau. Die Verschmelzung wurde am 21.09.2012 in das Register der übernehmenden Gesellschaft eingetragen (siehe Amtsgericht Coburg HRA 1612; Firma nun: Gebr. Rebhan Holzwarenfabrik GmbH & Co. KG).
Gebr. Rebhan Holzwarenfabrik GmbH, Tettau, Schauberger Str. 30, 96355 Tettau. Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.08.2012 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gebr. Rebhan GmbH & Co Verwaltungs- und Handels- KG mit dem Sitz in Tettau (Amtsgericht Coburg HRA 1612) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit der Eintragung der Verschmelzung in das Handelsregister der übernehmenden Gesellschaft. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.