HRA 7982:Gebr. Storck GmbH & Co. Verlags-oHG, Oberhausen, Duisburger Str. 375, 46049 Oberhausen.Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gebr. Storck GmbH & Co. Druck- oHG am 19.03.2014 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
HRA 7982:Gebr. Storck GmbH & Co. Verlags-oHG, Oberhausen, Duisburger Str. 375, 46049 Oberhausen.Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 16.12.2013 mit der Gebr. Storck GmbH & Co. Druck- oHG mit Sitz in Oberhausen (Duisburg, HRA 7983) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.