HRA 7983: Gebr. Storck GmbH & Co. oHG, Oberhausen, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: Gebr. Storck Beteiligungs-GmbH, Oberhausen (AG Duisburg HR B 12346). Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
HRA 7983:Gebr. Storck GmbH & Co. Druck-oHG, Oberhausen, Duisburger Straße 375, 46049 Oberhausen.Geändert, nunmehr Gebr. Storck GmbH & Co. oHG. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 16.12.2013 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 16.12.2013 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 16.12.2013 mit der Gebr. Storck GmbH & Co. Verlags oHG mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRA 7982) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.