Gebr. Wittmann GmbH, Hamburg, Am Schiffbeker Berg 18, 22111 Hamburg. Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Steinlen Elektromaschinenbau GmbH am 25.05.2012 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gebr. Wittmann GmbH, Hamburg, Am Schiffbeker Berg 18, 22111 Hamburg. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.04.2012 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag mit der Steinlen Elektromaschinenbau GmbH mit Sitz in Burgwedel (AG Hannover HRB 120591) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gebr. Wittmann GmbH, Hamburg, Am Schiffbeker Berg 18, 22111 Hamburg.Ausgeschieden Geschäftsführer: Wittmann, Bernd, Hamburg, * ‒.‒.‒‒. Bestellt Geschäftsführer: Brinkmann, Axel, Burgwedel, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Gebr. Wittmann GmbH, Hamburg, Am Schiffbeker Berg 18, 22111 Hamburg.Geschäftsanschrift: Am Schiffbeker Berg 18, 22111 Hamburg. Geändert, nun Geschäftsführer: Wittmann, Bernd, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.