Gebr.Schmidt GmbH & Co KG, Kirchen, Siegtalstr. 33, 57548 Kirchen. Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 08.07.2011 im Wege des Formwechsels in die Gebr. Schmidt Bauuntnehmen AG mit Sitz in Kirchen (Amtsgericht Montabaur HRB 22739) umgewandelt. Das Registerblatt ist geschlossen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gebr.Schmidt GmbH & Co KG, Kirchen, Siegtalstr. 33, 57548 Kirchen. Ausgeschieden als Persönlich haftender Gesellschafter: GS-Bau-Verwaltungs-GmbH, Herzfelde (Frankfurt/Oder HRB 2328 FF).
Gebr.Schmidt GmbH & Co KG, Kirchen, Siegtalstr. 33, 57548 Kirchen. Eingetreten als Persönlich haftender Gesellschafter: GS-Bau-Verwaltungs-GmbH, Herzfelde (Amtsgericht Frankfurt/oder HRB 2328 FF), einzelvertretungsberechtigt. Berichtigt: Persönlich haftender Gesellschafter: G-R-T Schmidt Verwaltungsgesellschaft mbH, Kirchen/Sieg (Amtsgericht Montabaur HRB 1455), einzelvertretungsberechtigt. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 19.11.2010 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 19.11.2010 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 19.11.2010 mit der GS-Bau GmbH & Co.KG mit Sitz in Herzfelde (Amtsgericht Frankfurt/Oder HRA 309 FF) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gebr.Schmidt GmbH & Co KG, Kirchen (Siegtalstr. 33, 57548 Kirchen). Prokura erloschen: Schäfer, Eberhard, Siegen-Volnsberg.
Gebr.Schmidt GmbH & Co KG, Kirchen (Siegtalstr. 33, 57548 Kirchen). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 04.11.2005 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 04.11.2005 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 04.11.2005 mit der GS-Baustoff-Zentrum GmbH & Co. KG mit Sitz in Herzfelde (AG Frankfurt/Oder HRA 571 FF) verschmolzen (Verschmelzung durch Aufnahme). Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.