Geerds Groß Welzin GmbH, Gottesgabe (Zum Hof 9, 19209 Gottesgabe/OT Groß Welzin). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Geerds Hamburg GmbH am 26.06.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Geerds Groß Welzin GmbH, Gottesgabe (Zum Hof 9, 19209 Gottesgabe/OT Groß Welzin). Geändert, nun: Geschäftsführer: Geerds, Patric, Gottesgabe, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.03.2008 mit der Geerds Hamburg GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg HRB 28074) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.