Geerds Hamburg GmbH, Hamburg, (Poppenbütteler Bogen 64, 22399 Hamburg).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Geerds Metallbau GmbH am 28.08.2008 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Geerds Hamburg GmbH, Hamburg (Poppenbütteler Bogen 64, 22399 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 10.03.2008 mit der Geerds Metallbau GmbH mit Sitz in Gottesgabe (Amtsgericht Schwerin, HRB 7455) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes derjenigen Rechtsträger deren Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Geerds Hamburg GmbH, Hamburg (Poppenbütteler Bogen 64, 22399 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.03.2008 mit der Geerds Groß Welzin GmbH mit Sitz in Gottesgabe (AG Schwerin HRB 3006) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Geerds Hamburg GmbH, Hamburg (Poppenbütteler Bogen 64, 22399 Hamburg). Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 10.03.2008 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 10.03.2008 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 10.03.2008 mit der Geerds Rostock GmbH mit Sitz in Elmenhorst (Amtsgericht Rostock, HRB 1595) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Geerds Hamburg GmbH, Hamburg (Poppenbütteler Bogen 64, 22399 Hamburg). Die Gesellschafterversammlung vom 10.03.2008 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 49.500,00 EUR auf 560.900,00 EUR beschlossen.