HRA 140702:Geestferkel GmbH & Co. KG, Wildeshausen, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen.Der Formwechsel ist mit Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform (Amtsgericht Oldenburg HRB 208857) am 09.05.2014 wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
HRA 140702:Geestferkel GmbH & Co. KG, Wildeshausen, Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen.Die Gesellschaft ist nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 21.02.2014 im Wege des Formwechsels in die Geestferkel GmbH mit Sitz in Wildeshausen umgewandelt. Der Formwechsel wird erst wirksam mit der Eintragung des Rechtsträgers neuer Rechtsform. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnde Umwandlung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
Geestferkel GmbH & Co. KG, Wildeshausen, (Düngstrup 2, 27793 Wildeshausen).Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungplanes vom 30.06.2008 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.06.2008 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die dadurch neu gegründete Jörn Ahlers Biogas GmbH mit Sitz in Wildeshausen (Amtsgericht Oldenburg HRB 202621) als übernehmenden Rechtsträger übertragen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.