GefoB-B Gesundheitsforschungs-Förderung Berlin-Brandenburg gGmbH, Berlin, Droysenstraße 8, 10629 Berlin.
GefoB-B Gesundheitsforschungs-Förderung Berlin-Brandenburg gGmbH, BerlinDroysenstraße 8, 10629 Berlin. Sitz / Zweigniederlassung: Geschäftsanschrift:; Droysenstraße 8, 10629 Berlin Vertretungsregelung: Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten. Änderung zu Nr. 1:; nunmehr; Liquidator:; Prof. Dr. Bräutigam, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Berlin Rechtsverhaeltnis: Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 20.12.2008 ist die Gesellschaft aufgelöst..
GefoB-B Gesundheitsforschungs-Förderung Berlin-Brandenburg gGmbH, Berlin(Kurfürstendamm 41, 10719 Berlin). Firma: GefoB-B Gesundheitsforschungs-Förderung Berlin-Brandenburg gGmbH Sitz: Berlin Gegenstand: Die finanzielle und ideelle Förderung der medizinischen Wissenschaft und Forschung in Berlin und Brandenburg. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Gesellschaftszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Sammeln von Spenden zur Förderung der medizinischen Forschung, um mit den vereinnahmten Spendengeldern gemeinnützige oder aber öffentlich-rechtliche Forschungseinrichtungen zu fördern, indem einzelne ausgewählte Forschungsvorhaben oder Forschungsprogramme unterstützt werden. Stamm- bzw. Grundkapital: 25.000 EUR Vertretungsregelung: Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer:; 1. Prof. Dr. Bräutigam, Matthias, * ‒.‒.‒‒, Berlin; mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten Rechtsform: Gesellschaft mit beschränkter Haftung; Gesellschaftsvertrag vom: 19.12.2006.