Gegenbauer Gebäudemanagement GmbH, Birkenwerder(Triftweg 18, 16547 Birkenwerder). Die Verschmelzung ist mit der am 29.09.2006 erfolgten Eintragung (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 103306 B) in das Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen.
Gegenbauer Gebäudemanagement GmbH, Birkenwerder(Triftweg 18, 16547 Birkenwerder). Die Gesellschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.07.2006 und der Zustimmungsbeschlüsse vom selben Tage durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Gegenbauer Gebäudemanagement GmbH mit Sitz in Halle - Amtsgericht Halle-Saale-Kreis HRB 11087 - nunmehr Gegenbauer Facility Management GmbH mit Sitz in Berlin - Amtsgericht Charlottenburg HRB 103306 B - verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst mit der Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Gegenbauer Gebäudemanagement GmbH, Birkenwerder(Triftweg 18, 16547 Birkenwerder). Nicht mehr Geschäftsführer: Ettenhofer, Jörn. Prokura: Nicht mehr Prokurist: Timmer, Manfred. Wichmann, Karsten, * ‒.‒.‒‒, Mahlow, Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristen.
Gegenbauer Gebäudemanagement GmbH, Birkenwerder(Triftweg 18, 16547 Birkenwerder). Der mit der Gegenbauer Gebäudeservice GmbH Berlin - vormals GegenbauerBosse Gebäudeservice GmbH Berlin -, eingetragen im Handelsregister Charlottenburg HR B 86382 B, bestehende Gewinnabführungsvertrag ist durch Vereinbarung vom 22.11.2005 in § 3 Satz 2 (Anwendung von § 302 AktienG) und § 5 Abs 3 Satz 1 (Kündigungsvereinbarung) geändert worden. Die Gesellschafterversammlung hat durch Beschluss vom 22.11.2005 der Änderungsvereinbarung zugestimmt.