VR 10735: Gehörlosenverein Westerwaldperle Altenkirchen e. V., Altenkirchen (Birkener Str. 10, 57537 Wissen). Dem Verein wurde von Amts mit rechtskräftigem Beschluss vom 11.06.2020 nach § 73 BGB die Rechtsfähigkeit entzogen. Der Verein ist gelöscht, das Registerblatt ist geschlossen.
VR 10735: Gehörlosenverein Westerwaldperle Altenkirchen e. V., Altenkirchen (Birkener Str. 10, 57537 Wissen wird dem Verein von Amts wegen gem. Beschluss vom 11.06.2020 nach § 73 BGB die Rechtsfähigkeit entzogen, da der Verein keine Mitglieder mehr hat.Der Beschluss wird erst mit Rechtskraft wirksam (§ 401 FamFG).Rechtsbehelfsbelehrung:Dieser Beschluss kann mit der Beschwerde angefochten werden (§ 58 Absatz 1 FamFG).Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird (§ 64 Absatz 2 FamFG). Die Beschwerde sollbegründet werden (§ 65 Absatz 1 FamFG).Sie ist innerhalb eines Monats ab Zustellung bzw. ab Veröffentlichung bei dem hiesigen Amtsgericht einzulegen (§§ 63 Absatz 1, 64 Absatz 1 FamFG).Der Beschluss nebst Rechtsbehelfsbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Montabaur eingesehen werden.