HRB 175127: Geheimtipp Magazin GmbH, Hamburg, Fettstraße 5 A, 20357 Hamburg. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 04.04.2022. Geschäftsanschrift: Fettstraße 5 A, 20357 Hamburg. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb eines digitalen Stadtmagazins für Hamburg und weitere Städte, die Vermarktung und Inszenierung von Partnern und Kunden auf allen dazugehörigen Kanälen, die Produktion von Artikeln, Fotos, Videos, Filmen und sonstigen Inhalten, Beratungsdienstleistungen insbesondere im Online- und Social Media Marketing sowie der Vertrieb von eigenen oder fremden Produkten durch einen Online-Shop, die Planung und Durchführung von Veranstaltungen aller Art sowie alle den Unternehmensgegenstand fördernden und nicht erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Bestellt Geschäftsführer: Kosmala, Patrick Alexander, Hamburg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch Abspaltung eines Vermögensteiles der Geheimtipp Media GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 139466) nach Maßgabe des Spaltungsplanes vom 04.04.2022 und des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlungvom 04.04.2022. Die Abspaltung wird ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 04.05.2022 wirksam geworden. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Abspaltung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Abspaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Abspaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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