Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
13 |
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Einzelprokura:
Stockmann, Denny, Barsinghausen, * ‒.‒.‒‒ |
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a)
06.11.2024
Degner |
HRB 58831: Gehrke econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Isernhagen, Imkerstraße 5, 30916 Isernhagen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fiefhaus, Klaus, Isernhagen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 58831: Gehrke econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Isernhagen, Imkerstraße 5, 30916 Isernhagen. Bestellt als Geschäftsführer: Krümmel, Lars, Wedemark, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt.
HRB 58831:Gehrke econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Isernhagen, Imkerstraße 5, 30916 Isernhagen.Der mit der Gehrke Controlling GmbH & Co.KG mit Sitz in Hannover, nach Umfirmierung und Sitzverlegung nunmehr Gehrke Controlling UG & Co. KG mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRA 201073) am 19.12.2008 abgeschlossene Ergebnisabführungsvertrag ist durch Vertrag vom 16.12.2014 geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 16.12.2014 hat der Änderung zugestimmt.
Gehrke econ Unternehmensberatungsgesellschaft mbH, Isernhagen, Imkerstraße 5, 30916 Isernhagen.Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.12.2009 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 08.12.2009 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 08.12.2009 mit der econ controlling GmbH mit Sitz in Isernhagen (Amtsgericht Hannover HRB 58875) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung der Forderung gefährdet wird.
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