HRB 705713:Geiger Holz- und Trockenbau GmbH, Lahr, Fritz-Rinderspacher-Straße 9, 77933 Lahr.Änderung der Geschäftsanschrift: Europastraße 33, 77933 Lahr. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Geiger, Mike, Lahr, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
Geiger Holz- und Trockenbau GmbH, Lahr, Fritz-Rinderspacher-Straße 9, 77933 Lahr.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 19.08.2010. Geschäftsanschrift: Fritz-Rinderspacher-Straße 9, 77933 Lahr. Gegenstand: Ausführung aller handwerklichen und baulichen Tätigkeiten im Zimmerer-, Holzbau-, Trockenbau- und Dachdeckerhandwerk. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Die Geschäftsführer können von den Beschränkungen des § 181 BGB allgemein befreit werden. Geschäftsführer: Geiger, Mike, Ettenheim, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Der Einzelkaufmann Geiger, Mike, Ettenheim, * ‒.‒.‒‒ hat als Inhaber der Firma "Holzbau Geiger e.K., Inhaber Mike Geiger", Ettenheim (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 702078) das von ihm betriebene Unternehmen im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Ausgliederungsplanes vom 19.08.2010 auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) übertragen (Ausgliederung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet ist.