HRB 6227: Geiger Mineralstoffbehandlung GmbH, Bad Lauchstädt, Landstr. 3, 06246 Bad Lauchstädt OT Delitz am Berge. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Bäumer, Michael, Münster, * ‒.‒.‒‒. Bestellt: Geschäftsführer: Fillinger, Erik, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
HRB 6227: Geiger Mineralstoffbehandlung GmbH, Bad Lauchstädt, Landstr. 3, 06246 Bad Lauchstädt OT Delitz am Berge. Bestellt: Geschäftsführer: Mannel, Markus, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Prokura erloschen: Mannel, Markus, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒.
HRB 6227: Geiger Mineralstoffbehandlung GmbH, Bad Lauchstädt, Landstr. 3, 06246 Bad Lauchstädt OT Delitz am Berge. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Schmidt, Hans-Dieter, Übersee, * ‒.‒.‒‒.
HRB 6227: Geiger Mineralstoffbehandlung GmbH, Bad Lauchstädt, Landstr. 3, 06246 Bad Lauchstädt OT Delitz am Berge. Einzelprokura: Mannel, Markus, Halle (Saale), * ‒.‒.‒‒.
HRB 6227: ABGM Abfallbehandlungsgesellschaft Mitte mbH, Bad Lauchstädt, Landstr. 3, 06246 Bad Lauchstädt OT Delitz am Berge. Die Gesellschafterversammlung vom 23.07.2018 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Geiger Mineralstoffbehandlung GmbH. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.07.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tage mit der GDB Gesellschaft für Deponie- und Bergbauersatzbaustoffe mbH mit Sitz in Bad Lauchstädt (Amtsgericht Stendal HRB 17826) verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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