HRA 13058: Geimer Vermögensverwaltungs- und Vermietungsgesellschaft OHG, Homburg, Richard-Wagner-Straße 40, 66424 Homburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist liquidationslos erloschen.
HRA 13058: Geimer Vermögensverwaltungs- und Vermietungsgesellschaft OHG, Homburg, Richard-Wagner-Straße 4, 66424 Homburg. Berichtigung zur Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Straße 40, 66424 Homburg.
HRA 13058: Geimer Vermögensverwaltungs- und Vermietungsgesellschaft OHG, Homburg, Richard-Wagner-Straße 4, 66424 Homburg. (Die Verwaltung eigenen Vermögens, - die Vermietung gesellschaftseigener Immobilien, - der Erwerb und die Veräußerung von Immobilien, - die Entwicklung von Immobilienprojekten einschließlich Bau, Vermarktung und Verkauf, - die Vermietung von Kraftfahrzeugen.). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Richard-Wagner-Straße 4, 66424 Homburg. Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt einzeln. Jeder persönlich haftende Gesellschafter ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Persönlich haftender Gesellschafter: Geimer, Dieter, Homburg, * ‒.‒.‒‒; Geimer, Volker, Homburg, * ‒.‒.‒‒. Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels mit der Geimer Vermögensverwaltungs- und Vermietungsgesellschaft mbH mit Sitz in Homburg (Amtsgericht Saarbrücken HRB 2224) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 30.06.2021. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der formwechselnden Umwandlung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der formwechselnden Umwandlung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die formwechselnden Umwandlung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.