HRB 2436: Gelco GmbH, Gelsenkirchen, Pommernstr.19, 45889 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dreier, Renée, Kauffrau, Gelsenkirchen.
HRB 2436: DHG GmbH, Gelsenkirchen, Pommernstr.19, 45889 Gelsenkirchen. Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 1 und mit ihr die Änderung der Firma beschlossen. Firma geändert, nunmehr Neue Firma: Gelco GmbH.
HRB 2436: DHG GmbH, Gelsenkirchen, Pommernstr.19, 45889 Gelsenkirchen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Dreier, Joachim, Gelsenkirchen, * ‒.‒.‒‒.
HRB 2436: DHG GmbH, Gelsenkirchen, Pommernstr.19, 45889 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2018 mit der Gelco Handels Verwaltungs-GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 7931) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 2436: DHG GmbH, Gelsenkirchen, Pommernstr.19, 45889 Gelsenkirchen. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2018 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 21.06.2018 und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom 21.06.2018 mit der GELCO Beteiligungs GmbH mit Sitz in Gelsenkirchen (Amtsgericht Gelsenkirchen, HRB 545) verschmolzen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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