Geli's Trachtenstüberl OHG, Oberstaufen, Rainwaldstraße 4, 87534 Oberstaufen. Rechtsform geändert, nun: Einzelkaufmann / Einzelkauffrau. Firma geändert, nun: Geli´s Trachtenstüberl e.K. Der Inhaber / die Inhaberin handelt allein. Geändert, nun: Inhaber: Rom, Alexandra, Oberstaufen, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: Rom, Angelika, Oberstaufen, * ‒.‒.‒‒. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
Geli´s Trachtenstüberl GmbH, Oberstaufen, Rainwaldstraße 2, 87534 Oberstaufen. Die Gesellschafterversammlung vom 24.04.2013 hat die formwechselnde Umwandlung der Gesellschaft in die Geli´s Trachtenstüberl OHG mit dem Sitz in Oberstaufen (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRA 9699) beschlossen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Geli's Trachtenstüberl OHG, Oberstaufen, Rainwaldstraße 4, 87534 Oberstaufen. (Einzelhandel mit Textilien). Offene Handelsgesellschaft. Geschäftsanschrift: Rainwaldstraße 4, 87534 Oberstaufen. Jeweils zwei persönlich haftende Gesellschafter vertreten gemeinsam. Persönlich haftender Gesellschafter: Rom, Angelika, Oberstaufen, * ‒.‒.‒‒; Rom, Alexandra, Oberstaufen, * ‒.‒.‒‒, jeweils einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Entstanden durch formwechselnde Umwandlung der Gelis´s Trachtenstüberl GmbH mit dem Sitz in Oberstaufen (Amtsgericht Kempten (Allgäu) HRB 7019). Nicht eingetragen: Den Gläubigern des formwechselnden Rechtsträgers ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung des Formwechsels nach § 201 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch den Formwechsel die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.