Geling Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG, Südlohn (Ramsdorfer Straße 16, 46354 Südlohn). Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 28.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammmlung vom 28.08.2006 das Unternehmen als Ganzes des von dem Einzelkaufmann Geling, Johann, Südlohn, * ‒.‒.‒‒ unter der Firma Geling e.Kfm. in Südlohn (Amtsgericht Coesfeld HRA 5674) betriebenen Unternehmens im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung übernommen. Die Ausgliederung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers, die am 11.09.2006 erfolgte. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
46354 Südlohn
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Amtsgericht: Coesfeld
Rechtsform: GmbH & Co. KG