Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
10 |
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Prokura erloschen:
Mumm, Hans Hinrich, Schülp bei Rendsburg,
* ‒.‒.‒‒ |
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a)
09.07.2024
Priedigkeit |
HRB 209450: Gemüsering Thüringen GmbH, Alperstedt, Großrudestedter Str. 3-4, 99195 Alperstedt. Prokura erloschen: Dr. Scholz, Lukas, Erfurt, * ‒.‒.‒‒.
HRB 209450: Gemüsering Thüringen GmbH, Alperstedt, Großrudestedter Str. 3-4, 99195 Alperstedt. Einzelprokura: Dr. Scholz, Lukas, Erfurt, * ‒.‒.‒‒.
Gemüsering Thüringen GmbH, Alperstedt, Großrudestedter Str. 3-4, 99195 Alperstedt. Die Gesellschaft hat am 04.11.2011 mit der Gemüsering STUTTGART GmbH mit dem Sitz in Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 15441) als herrschender Gesellschaft einen Gewinnabführungsvertrag geschlossen. Die Gesellschafterversammlung hat mit Beschluss vom 04.11.2011 zugestimmt.
Gemüsering Thüringen Gurkenproduktion GmbH, Alperstedt, Großrudestedter Str. 3-4, 99195 Alperstedt. Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2011 hat die Änderung der §§ 1 (Firma) und 2 (Gegenstand des Unternehmens) des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Neue Firma: Gemüsering Thüringen GmbH. Gemäß § 3 Abs.1 EGGmbHG von Amts wegen eingetragen: Geschäftsanschrift: Großrudestedter Str. 3-4, 99195 Alperstedt. Neuer Gegenstand: ist Anbau, Aufbereitung und Vermarktung von Gemüse. Einzelprokura: Mumm, Hans Hinrich, Schülp bei Rendsburg, * ‒.‒.‒‒. Die Gemüsering Thüringen Tomatenproduktion GmbH mit dem Sitz in Alperstedt (Amtsgericht Jena HRB 110926) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 06.05.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger, ist wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, daß durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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