Gemeindewerke Hermaringen, Hermaringen (Karlstraße 12, 89568 Hermaringen). Der Eigenbetrieb (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungsplans vom 23.08.2011 und des Versammlungsbeschlusses vom 14.07.2011 sein gesamtes Vermögen zum Zwecke der Neugründung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung "Gemeindewerke Hermaringen GmbH", Hermaringen (Amtsgericht Ulm HRB 727106) auf diese ausgegliedert (Ausgliederung zur Neugründung). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
89568 Hermaringen
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Amtsgericht: Ulm
Rechtsform: