HRA 1583 RD: Gemeindewerke Hohenwestedt, Hohenwestedt, Am Gaswerk 8, 24594 Hohenwestedt. Rechtsverhaeltnis: Es wurde eine Umwandlung in Form einer Ausgliederung des kommunalen Eigenbetriebes durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen der Gemeinde Hohenwestedt auf Grund des Spaltungsplans vom 13.01.2011 einschließlich Anlagen auf die neu gegründete Gemeindewerke Hohenwestedt GmbH, Hohenwestedt (Amtsgericht Kiel, HRB 13323 KI) vorgenommen. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgen Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist hier gelöscht. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
24594 Hohenwestedt
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Amtsgericht: Kiel
Rechtsform: