Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
6 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2024 hat die
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 14 Ziffer 1. und 2.
(Jahresabschluss und Lagebericht) beschlossen. |
a)
17.01.2025
Kurtenbach |
HRB 12744: Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH, Ruppichteroth, Brölstraße 5, 53809 Ruppichteroth. Die Gesellschafterversammlung vom 12.11.2020 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages insbesondere in § 6 (Gesellschafterversammlung), § 8 (Geschäftsführung/Vertretung), § 9 (Aufsichtsrat), § 10 (Organisation des Aufsichtsrats), § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrats) und § 12 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats) beschlossen.
HRB 12744: Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH, Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth. Änderung zur Geschäftsanschrift: Brölstraße 5, 53809 Ruppichteroth.
HRB 12744: Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH, Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth. Die Gesellschafterversammlung vom 15.04.2015 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages und hierbei insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 51.000,00 EUR um 49.000,00 EUR auf 100.000,00 EUR, in § 5 (Organe der Gesellschaft) sowie in § 8 (Geschäftsführung/Vertretung) beschlossen. Neuer Unternehmensgegenstand: Die sichere, wirtschaftliche, umweltverträgliche und ressourcenschonende Versorgung der Allgemeinheit mit Wasser und Energie (Strom, Gas, Wärme, Energieerzeugung, Energiehandel, Erbringung energienaher Dienstleistungen) im Gemeindegebiet (Wasserversorgung) bzw. überwiegend im Gemeindegebiet (Energieversorgung), Dienstleistungen für den Bereich der Daseinsvorsorge und den hoheitlichen Bereich der Gemeinde Ruppichteroth, insbesondere Straßenbeleuchtung und Betriebsführung des Abwasserwerks sowie der Bäderbetrieb in der Gemeinde Ruppichteroth. Der Bäderbetrieb wird ausschließlich von der Gemeinde Ruppichteroth verantwortet. Neues Stammkapital: 100.000,00 EUR.
HRB 12744:Gemeindewerke Ruppichteroth GmbH, Ruppichteroth, Rathausstraße 18, 53809 Ruppichteroth.Die Gesellschafterversammlung vom 30.07.2014 hat den Gesellschaftsvertrag neu gefasst und hierbei insbesondere Änderungen in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes, in § 4 (Stammkapital, Stammeinlage) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals von 25.000,00 EUR um 26.000,00 EUR auf 51.000,00 EUR, in § 8 (Geschäftsführung/Vertretung) sowie in (nunmehr) § 9 (Aufsichtsrat) beschlossen. Die sichere, wirtschaftliche, umweltverträgliche und ressourcenschonende Versorgung der Allgemeinheit mit Wasser und Energie (Strom, Gas, Wärme, Energieerzeugung, Energiehandel, Erbringung energienaher Dienstleistungen) im Gemeindegebiet (Wasserversorgung) bzw. überwiegend im Gemeindegebiet (Energieversorgung), Dienstleistungen für den Bereich der Daseinsvorsorge und den hoheitlichen Bereich der Gemeinde Ruppichteroth, insbesondere Straßenbeleuchtung und Betriebsführung des Abwasserwerks sowie der Bäderbetrieb in der Gemeinde Ruppichteroth. Neues Stammkapital: 51.000,00 EUR. Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.07.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses ihrer Gesellschafterversammlung vom 30.07.2014 Teile des Vermögens der Gemeinde Ruppichteroth, namentlich den Eigenbetrieb Wasserversorgung als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung zur Aufnahme übernommen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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