Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG, Herne (Flottmannstr. 71, 44625 Herne). Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Wohnungsverein Herne eG am 04.08.2006 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gemeinnützige Bau- und Siedlungsgenossenschaft eG, Herne (Flottmannstr. 71, 44625 Herne). Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.04.2006 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Mitgliederversammlung vom 21.04.2006 und der Mitgliederversammlung des übernehmenden Rechtsträgers vom 23.04.2006 mit der Wohnungsverein Herne eG mit Sitz in Herne (AG Bochum, GnR 246) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übernehmenden Rechtsträgers. nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Gesellschaften ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Absatz 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.