Gemeinnützige Baugenossenschaft Bischofsheim eingetragene Genossenschaft, Maintal, (Hasenpfad 4, 63477 Maintal).Die Verschmelzung ist im Register der übernehmenden Gemeinnützige Baugenossenschaft Dörnigheim eG (nun Baugenossenschaft Maintal eG) am 10.09.2009 eingetragen worden; von Amts wegen eingetragen gemäß § 19 Abs. 2 UmwG.
Gemeinnützige Baugenossenschaft Bischofsheim eingetragene Genossenschaft, Maintal, (Hasenpfad 4, 63477 Maintal).Die Genossenschaft ist als übertragender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 13.07.2009 (Entwurf vom 02.06.2009) sowie der Zustimmungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 08.07.2009 mit der Gemeinnützige Baugenossenschaft Dörnigheim eG mit Sitz in Maintal (Amtsgericht Hanau GnR 127) verschmolzen. Die Verschmelzung wird erst wirksam mit Eintragung im Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers. Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 79 ff UmwG UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.