HRB 570210:Gemeinnützige Blindenhandwerksgemeinschaft GmbH, Wertheim, Untere Leberklinge 12, 97877 Wertheim.Sitz verlegt; nun: Hannover (Amtsgericht Hannover - HRB 212325). Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 212325:Gemeinnützige Blindenhandwerksgemeinschaft GmbH, Hannover, Kühnsstraße 18, 30559 Hannover.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 14.05.1986, mehrfach geändert. Die Gesellschafterversammlung vom 12.12.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Wertheim (bisher Amtsgericht Mannheim HRB 570210) nach Hannover beschlossen. Geschäftsanschrift: Kühnsstraße 18, 30559 Hannover. Gegenstand: Die Herstellung und Vertrieb von Blindenwaren und Zusatzwaren im Sinne des Blindenvertriebsgesetzes. Zur Erfüllung mildtätiger gemeinnütziger und sozialer Aufgaben im Interesse der Blinden und hochgradig Sehbehinderten im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. Die Gesellschaft enthält sich jeder parteipolitischen, konfessionellen und weltanschaulichen Betätigung. Mit der Herstellung von Blindenwaren dürfen nur Blinde und hochgradig Sehbehinderte - unter fachlicher Anleitung - beschäftigt werden. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Allgemeine Vertretungsregelung: Jeder Geschäftsführer vertritt einzeln. Geschäftsführer: Lange, Hans-Werner, Ronnenberg, * ‒.‒.‒‒.
HRB 570210:Blindenhandwerksgemeinschaft GmbH, Wertheim, Untere Leberklinge 12, 97877 Wertheim.Die Gesellschafterversammlung vom 30.06.1988 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. Die entsprechende Eintragung im Handelsregister ist am 06.10.1988 erfolgt. Geändert wurden insbesondere auch § 1 (Firma) und § 3 (Gegenstand). von Amts wegen ergänzt: Firma geändert; nun: Gemeinnützige Blindenhandwerksgemeinschaft GmbH. von Amts wegen ergänzt: Gegenstand geändert; nun: 1. ist die Herstellung und Vertrieb von Blindenwaren und Zusatzwaren im Sinne des Blindenvertriebsgesetzes. Zur Erfüllung mildtätiger gemeinnütziger und sozialer Aufgaben im Interesse der Blinden und hochgradig Sehbehinderten im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig. Sie verfolgt in erster Linie keine eigenwirtschaftlichen Zwecke. die Gesellschaft enthält sich jeder parteipolitischen, konfessionellen und weltanschaulichen Betätigung. 2. Mit der Herstellung von Blindenwaren dürfen nur Blinde und hochgradig Sehbehinderte - unter fachlicher Anleitung - beschäftigt werden.