HRB 27310: Gemeinnützige Gesellschaft Semper Bildungswerk mbH, Nürnberg, Semperstraße 2, 01069 Dresden. Die Gesellschaft hat im Wege der Abspaltung gemäß Spaltungsvertrag vom 10.09.2021 sowie der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag Teile des Vermögens auf die Gemeinnützige Gesellschaft Semper Bildungswerk Nordrhein-Westfalen mbH mit dem Sitz in Köln (Amtsgericht Köln HRB 107560) übertragen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Spaltung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Spaltung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§ 125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Spaltung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
HRB 27310: Gemeinnützige Gesellschaft TÜV Rheinland Bildungswerk mbH, Nürnberg, Alboinstraße 56, 12103 Berlin. Die Gesellschafterversammlung vom 06.05.2020 hat die Änderung des § 1 (Firma) der Satzung beschlossen. Neue Firma: Gemeinnützige Gesellschaft Semper Bildungswerk mbH. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Semperstraße 2, 01069 Dresden. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Ullrich, Cornelia, Leipzig, * ‒.‒.‒‒. Prokura erloschen: Lindner, Robert, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
HRB 27310: Gemeinnützige Gesellschaft TÜV Rheinland Bildungswerk mbH, Nürnberg, Alboinstraße 56, 12103 Berlin. Einzelprokura: Lindner, Robert, Berlin, * ‒.‒.‒‒.
Gemeinnützige Gesellschaft TÜV Rheinland Bildungswerk mbH, Nürnberg, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg. Geschäftsanschrift: Alboinstraße 56, 12103 Berlin.
Gemeinnützige Gesellschaft TÜV Rheinland Bildungswerk mbH, Nürnberg, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg. Die LGA Fachschulen gGmbH mit dem Sitz in Nürnberg (Amtsgericht Nürnberg HRB 20613) ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 15.07.2011 und der Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen vom selben Tag mit der Gesellschaft verschmolzen. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
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