HRB 15188: Gemeinnützige Gesellschaft für Gemeindebau mbH, Moers, Adolf-Krummacher-Straße 3, 47441 Moers. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 12.03.2018. Geschäftsanschrift: Adolf-Krummacher-Straße 3, 47441 Moers. Gegenstand: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Erforschung und Förderung des Wachstums evangelischer Kirchen und Freikirchen, die sich zum apostolischen Glaubensbekenntnis bekennen. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Erforschung und Untersuchung organisatorischer Strukturen und theologischer Lehren innerhalb der Kirchen mit dem Ziel Wachstumsdeterminanten und Entwicklungsmöglichkeiten zu identifizieren. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen verwendet werden um praktisch anwendbare Kommunikations-, Marketing- und Missionskonzepte zu entwickeln, die den Kirchen helfen, ihre Botschaft in zeitgemäßer Art und Weise zu verbreiten und einen positiven Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung zu leisten. Der Zweck beinhaltet ebenfalls die regelmäßige praktische und finanzielle Unterstützung von Forschungsprojekten, die eng mit dem Satzungszweck verbunden sind sowie die Finanzierung von Bildungsmaßnahmen zur Entwicklung qualifizierten Fachpersonals zur zukünftigen Zweckerfüllung. Die Körperschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Satzungszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich zudem an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, sie erwerben, sie finanziell unterstützen, sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen übernehmen, sofern dies dem Rahmen der gemeinnützigkeitsrechtlichen Bestimmungen der Abgabenordnung entspricht. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinsam oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung kann einem oder mehreren Geschäftsführern die Befugnis erteilt werden, die Gesellschaft stets einzeln zu vertreten. Jeder Geschäftsführer kann durch Gesellschafterbeschluss von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Geschäftsführer: Wernberg, Martin, Moers, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.
47441 Moers
Keine frühere Adresse vorhanden
Fax: keine Angabe
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.gemeindebau.de
Netzwerke:
Mitarbeiterzahl: keine Angabe
Stammkapital: b: 25.000,00 EUR - 49.999,99 EUR
Branche: 4 im Vollprofil enthalten
Amtsgericht: Kleve
Rechtsform: GmbH