Nummer
der
Eintragung |
a) Firma
b) Sitz, Niederlassung, inländische
Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte
Person, Zweigniederlassungen
c) Gegenstand des Unternehmens |
Grund- oder
Stammkapital |
a) Allgemeine Vertretungsregelung
b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende
Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter,
Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und
besondere Vertretungsbefugnis |
Prokura |
a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag
b) Sonstige Rechtsverhältnisse |
a) Tag der Eintragung
b) Bemerkungen |
15 |
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a)
Die Gesellschafterversammlung vom 08.06.2022 hat die
Neufassung des Gesellschaftsvertrages beschlossen. |
a)
25.11.2022
Weil
b)
Fall 19 |
HRB 11033: Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Ludwig-Erhard-Anlage 1 - 5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschafterversammlung vom 07.01.2020 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in den §§ 2 (Gegenstand des Unternehmens) und 5 (Stammkapital) und mit ihr die Erhöhung des Stammkapitals um 10.000,00 EUR beschlossen. Außerdem wurden die §§ 10 (Geschäftsführung), 11 (Kulturausschuss) und 12 (Aufgaben des Kulturausschusses) geändert. Neuer Gegenstand: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kultur und Kunst in der Region Frankfurt RheinMain. Gegenstand ist die Beschaffung von Mitteln (z.B. durch Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter, Spenden etc.) für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke i.S. von § 52 Abs.2 Ziffer 5 AO, durch Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Mittel sollen insbesondere verwendet werden für die - Fortführung und Durchführung bisher veranstalteter und begonnener sowie weiterer noch nicht begonnener steuerbegünstigter kultureller Projekte im nationalen und internationalen Bereich, - Pflege der nationalen und internationalen Zusammenarbeit in Form von Vernetzung, Austausch, Bündelung und Präsentation kultureller Projekte innerhalb der Region Frankfurt/Rhein-Main mit dem Ziel, das Interesse an den vielfältigen Kulturangeboten in der Region zu fördern, - Unterstützung national und international bedeutsamer steuerbegünstigter Träger und steuerbegünstigter Veranstalter oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, wobei die Grenze hierfür bei maximal 50 % der Eigenmittel der Gesellschaft liegt, - übergreifende Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung der lokalen kulturbezogenen Öffentlichkeitsarbeit, - nationale und internationale Präsentation der Region als Kulturstandort, - Zusammenarbeit mit der KulturRegion Frankfurt RheinMain gGmbH. Die Gesellschaft kann die Kultur und Kunst in der Region Frankfurt Rhein-Main im Rahmen ihrer gemeinnützigen Aktivitäten auch unmittelbar fördern (z. B. durch die Durchführung eigener Veranstaltungen oder Projekte). Dies setzt einen Beschluss des Kulturausschusses voraus. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Gesellschaftszweck unmittelbar dienen. Neues Stammkapital: 130.000,00 EUR.
HRB 11033: Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Ludwig-Erhard-Anlage 1 - 5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Bestellt als Geschäftsführerin: Wolff, Karin, Seeheim-Jugenheim, * ‒.‒.‒‒. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Müller, Helmut Georg, Wiesbaden, * ‒.‒.‒‒.
HRB 11033: Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Ludwig-Erhard-Anlage 1 - 5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Die Gesellschafterversammlung vom 01.06.2016 hat die Neufassung des Gesellschaftsvertrages, insbesondere die Änderung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 02.12.2016 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) beschlossen. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Kultur und Kunst in der Region Frankfurt RheinMain durch die Beschaffung von Mitteln (z.B. durch Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter, Spenden etc.) für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke i.S. von § 52 Abs.2 Ziffer 5 AO, durch Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts. Die Mittel sollen insbesondere verwendet werden für die - Fortführung und Durchführung bisher veranstalteter und begonnener sowie weiterer noch nicht begonnener steuerbegünstigter kultureller Projekte im nationalen und internationalen Bereich, - Pflege der nationalen und internationalen Zusammenarbeit in Form von Vernetzung, Austausch, Bündelung und Präsentation kultureller Projekte innerhalb der Region Frankfurt/Rhein-Main mit dem Ziel, das Interesse an den vielfältigen Kulturangeboten in der Region zu fördern, - Unterstützung national und international bedeutsamer steuerbegünstigter Träger und steuerbegünstigter Veranstalter oder Körperschaften des öffentlichen Rechts für steuerbegünstigte Zwecke, wobei die Grenze hierfür bei maximal 50 % der Eigenmittel der Gesellschaft liegt, - übergreifende Öffentlichkeitsarbeit und Unterstützung der lokalen kulturbezogenen Öffentlichkeitsarbeit, - nationale und internationale Präsentation der Region als Kulturstandort, - Zusammenarbeit mit der KulturRegion Frankfurt RheinMain gGmbH. Die Gesellschaft kann die Kultur und Kunst in der Region Frankfurt Rhein-Main im Rahmen ihrer gemeinnützigen Aktivitäten auch unmittelbar fördern (z. B. durch die Durchführung eigener Veranstaltungen oder Projekte). Dies setzt einen Beschluss des Kulturausschusses voraus. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte vorzunehmen und Maßnahmen zu treffen, die dem vorstehenden Gesellschaftszweck unmittelbar dienen.
Gemeinnützige Kulturfonds Frankfurt RheinMain GmbH, Bad Homburg v. d. Höhe, Ludwig-Erhard-Anlage 1 - 5, 61352 Bad Homburg v. d. Höhe. Einzelprokura: Dr. Cloot, Julia, Frankfurt am Main, * ‒.‒.‒‒.
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