HRB 170798:Gemeinnützige PARITÄTISCHE Altenhilfe GmbH Nordbayern, München, Charles-de-Gaulle-Str. 4, 81737 München.Bestellt: Geschäftsführer: Pflaum, Dieter Otto, Schwabach, * ‒.‒.‒‒. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Loosli-Lüders, Elisabeth, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒.
Gemeinnützige PARITÄTISCHE Altenhilfe GmbH Nordbayern, München, Charles-de-Gaulle-Str. 4, 81737 München.Die Gesellschafterversammlung vom 15.2.2010 hat die Änderung des § 10 (Geschäftsführung und Vertretung) der Satzung beschlossen.
Gemeinnützige PARITÄTISCHE Altenhilfe GmbH Nordbayern, München, Charles-de-Gaulle-Str. 4, 81737 München.Geschäftsanschrift eingetragen.
Gemeinnützige PARITÄTISCHE Altenhilfe GmbH Nordbayern, München (Düsseldorfer Str. 232, 80803 München). Die Ausgliederung wurde am 20.11.2007 im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers eingetragen (siehe Amtsgericht München VR 4295).
Gemeinnützige PARITÄTISCHE Altenhilfe GmbH Nordbayern, München (Düsseldorfer Str. 232, 80803 München). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 06.07.2007. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von stationären, teilstationären, ambulanten und mobilen Einrichtungen auf nationaler und internationaler Ebene, um insbesondere alten und kranken Menschen, die Hilfe bedürfen, Leistungen aller Art zur Verfügung zu stellen, die sie für ein selbst bestimmtes Leben und ein Leben in Würde benötigen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Loosli-Lüders, Elisabeth, Nürnberg, * ‒.‒.‒‒, einzelvertretungsberechtigt. Entstanden durch Ausgliederung aus dem Unternehmen Paritätischer Wohlfahrtsverband, Landesverband Bayern e.V., mit dem Sitz in München (Amtsgericht München VR 4295). Die Ausgliederung wird mit Eintragung im Register des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Nicht eingetragen: Den Gläubigern der an der Ausgliederung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Ausgliederung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach §§125, 19 Abs. 3 UmwG bekannt gemacht worden ist, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht ihnen jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Ausgliederung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.