Die Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH aus Gärtringen ist im Handelsregister Stuttgart unter der Nummer HRB 240554 verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH ihren Standort mindestens einmal geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '1. Zwecke der Gesellschaft sind die Förderung der Wohlfahrtspflege, die Förderung mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO und die Förderung der Hilfe für Menschen mit Behinderung. 2. Diese Zwecke werden insbesondere verwirklicht durch die Schaffung und den Betrieb von Einrichtungen zur Betreuung und Förderung von Menschen mit Behinderung. 3. Alle Einrichtungen und Maßnahmen der Gesellschaft sollen Menschen mit Behinderung fördern und ihnen helfen, einen geeigneten Platz im Arbeitsleben und in der Gesellschaft zu finden. 4. Die Gesellschaft bietet für Menschen mit Behinderung geeignete Maßnahmen der Eingliederungshilfe für Tagesbetreuung, Förderung und Betreuung, betreute und begleitete Wohnformen und die notwendigen Hilfen zur Eingliederung ins Arbeitsleben an. Für diejenigen Personen, die wegen ihrer Behinderung unter den Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes keine Arbeit finden, stellt die Gesellschaft Dauerarbeits- und beschäftigungsplätze für behinderte Menschen zur Verfügung. In diesem Rahmen gehört zu den Aufgaben der Gesellschaft auch die notwendige Beförderung der betreuten Personen. 5. Ferner werden die Zwecke der Gesellschaft verwirklicht durch die Zuwendung von Mitteln an andere wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigte Körperschaften, insbesondere an die Stiftung ZENIT mit Sitz in Gärtringen sowie an Gesellschaften, an denen die Stiftung oder die Gesellschaft unmittelbar und/oder mittelbar beteiligt ist, und/oder an juristische Personen des öffentlichen Rechts (Fördertätigkeit i.S. des § 58 Nr. 1AO). 6. Die Zwecke der Gesellschaft werden weiterhin verwirklicht durch das Halten und Verwalten von Beteiligungen an wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigten Kapitalgesellschaften, die nach ihrem Gesellschaftsvertrag mindestens einen Zweck verfolgen, der zugleich Satzungszweck der Gesellschaft ist. 7. Die Gesellschaft muss in einzelnen Jahren nicht sämtliche Satzungszwecke und jahresübergreifend nicht jeden Satzungszweck mit der gleichen Intensität verfolgen. Welche Satzungszwecke die Gesellschaft mit welcher Intensität verfolgt, bestimmen die Organe der Gesellschaft nach eigenem Ermessen. In der Regel soll jeder Satzungszweck mindestens alle drei Jahre einmal verfolgt werden. 8. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Gesellschaft steht den durch die Gesellschaft (potenziell) Begünstigten aufgrund dieses Gesellschaftsvertrags nicht zu und wird auch nicht durch regelmäßige oder wiederholte Leistungen begründet. 9. Zur Verfolgung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke darf die Gesellschaft mit der Stiftung ZENIT mit Sitz in Gärtringen sowie mit Gesellschaften, an denen die Stiftung und/oder die Gesellschaft unmittelbar und/oder mittelbar beteiligt ist, i.S. des § 57 Abs. 3 Satz 1 AO planmäßig zusammenwirken, wenn und solange eine der vorstehend in Bezug genommenen Körperschaften wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigt ist, namentlich durch a) das Erbringen und/oder das Beziehen unentgeltlicher oder entgeltlicher Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Liegenschafts- und Gebäudemanagement, IT-lnfrastruktur, Finanz- und Rechnungswesen einschließlich Controlling, Personalwesen (z.B. Personalgewinnung, Vertragswesen, Lohn- und Gehaltsabrechnung), Recht und Steuern, Unternehmenskommunikation und weitere Verwaltungsdienstleistungen, sowie b) das Erbringen und/oder das Beziehen unentgeltlicher oder entgeltlicher Nutzungsüberlassung von Sachen, Rechten und Kapital. 10. Zur Verfolgung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke darf die Gesellschaft mit der Genossenschaft der Werkstätten für behinderte Menschen Süd eG (GDW), Stuttgart, i.S. des § 57 Abs. 3 Satz 1 AO planmäßig zusammenwirken, sofern die GDW Süd im Zeitpunkt des planmäßigen Zusammenwirkens wegen Gemeinnützigkeit und/oder Mildtätigkeit steuerbegünstigt oder auf Grundlage eines Feststellungsbescheids gemäß § 60a AO zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen berechtigt ist, namentlich durch Bezug von Warenlieferungen und Dienstleistungen im Bereich der Beratung und Beschaffung einschließlich der vorhergehenden Evaluierung, Organisation, Koordination und Abwicklung von Aufträgen. 11. Die Gesellschaft ist Mitglied im Diakonischen Werk der evangelischen Kirche in Württemberg e.V.' Die Gemeinnützige Werkstätten und Wohnstätten GmbH weist zur Zeit vier Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).