GnR 2 IZ: Gemeinnützige Wohnstätten-Genossenschaft Itzehoe eG, Itzehoe (Steinbrückstraße 10, 25524 Itzehoe). Rechtsverhaeltnis: Die Genossenschaft ist auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 07.05.2012 und 23.05.2012 durch Übertragung ihres Vermögens als Ganzes unter Auflösung ohne Abwicklung auf die Wankendorfer Baugenossenschaft für Schleswig-Holstein eG mit Sitz in Kiel (AG Kiel, GnR 485 KI) verschmolzen. Die Verschmelzung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übernehmenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Firma ist erloschen. Als nicht eingetragen wird veröffentlicht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, als bekannt gemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
25524 Itzehoe
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Amtsgericht: Pinneberg
Rechtsform: eG