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Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft "Schönere Zukunft" e.G., Bremen (GnR 312 HB)

Firmendaten

Anschrift
Meyerstr. 238
28201 Bremen
Frühere Anschriften: 0
Keine frühere Adresse vorhanden
Kontaktmöglichkeit
Telefon: 0421/553001
Fax: im Vollprofil enthalten
E-Mail: im Vollprofil enthalten
Webseite: www.schoenere-zukunft.de
Netzwerke:
Details zum Unternehmen
Gründung: keine Angabe
Mitarbeiterzahl: im Vollprofil enthalten
Stammkapital: keine Angabe
Branche: 6 im Vollprofil enthalten
Register
Registernr.: GnR 312 HB
Amtsgericht: Bremen
Rechtsform: eG
Kurzzusammenfassung zum Unternehmen
Die Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft "Schönere Zukunft" e.G. aus Bremen ist im Handelsregister Bremen unter der Nummer GnR 312 HB verzeichnet. Nach der Gründung am hat die Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft "Schönere Zukunft" e.G. ihren Standort nicht geändert. Der Unternehmensgegenstand ist laut eigener Angabe '(1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die SCHÖNERE ZUKUNFT eG will an der Gestaltung einer geordneten Umwelt und Sicherung mitmenschlicher Beziehungen im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken. In Übereinstimmung mit den Bemühungen der christlichen Kirche will die SCHÖNERE ZUKUNFT eG einen Beitrag zum sozialen Ausgleich unserer Gesellschaft leisten. (3) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Satzung ist am 12.06.2018 insgesamt neugefasst, insbesondere geändert in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht).' Die Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft "Schönere Zukunft" e.G. weist zur Zeit einen Entscheider in der ersten Führungsebene auf (z.B. Geschäftsführer und Prokuristen).
(Letzte Profiländerung: 10.04.2024)

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Jahresabschluss vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
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Registermeldungen 3

Num-
mer
der
Ein-
tra-
gung
a)
Firma
b)
Sitz, Niederlassung, in-
ländische Geschäftsan-
schrift, empfangsberech-
tigte Person der Euro-
päischen Genossenschaft,
Zweigniederlassungen
c)
Gegenstand des Unterneh-
mens
Nachschuss-
pflicht, Min-
destkapital,
Grundkapital
der Europäi-
schen Genossen-
schaft
a)
Allgemeine Vertretungsrege-
lung
b)
Vorstand; Leitungsorgan oder
geschäftsführende Direktoren
der Europäischen Genossen-
schaft; Vertretungsberech-
tigte und besondere Vertre-
tungsbefugnis
Prokura a)
Rechtsform und Satzung
b)
Sonstige Rechtsverhältnisse
a)
Tag der Ein-
tragung
b)
Bemerkungen
5 b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Ellerhorst, Ralf
Vorstand:
5.
Hampe, Fritz Ludwig,
* ‒.‒.‒‒, Bremen
a)
09.04.2024
Schiffers
Calendar 30.11.2018
Veränderung

GnR 312 HB: Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft "Schönere Zukunft" e.G., Bremen (Meyerstr. 238, 28201 Bremen). Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die SCHÖNERE ZUKUNFT eG will an der Gestaltung einer geordneten Umwelt und Sicherung mitmenschlicher Beziehungen im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken. In Übereinstimmung mit den Bemühungen der christlichen Kirche will die SCHÖNERE ZUKUNFT eG einen Beitrag zum sozialen Ausgleich unserer Gesellschaft leisten. (3) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (4) Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen. (5) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Die Satzung ist am 12.06.2018 insgesamt neugefasst, insbesondere geändert in den §§ 2 (Zweck und Gegenstand der Genossenschaft) und 19 (Ausschluss der Nachschusspflicht).

Calendar 28.06.2010
Veränderung

Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft "Schönere Zukunft" e.G., Bremen (Meyerstr. 238, 28201 Bremen). Gegenstand: (1) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. (2) Die SCHÖNERE ZUKUNFT eG will an der Gestaltung einer gordneten Umwelt und Sicherung mitmenschlicher Beziehungen im Sinne einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken. In Übereinstimmung mit den Bemühungen der christlichen Kirche will die SCHÖNERE ZUKUNFT eG einen Beitrag zum sozialen Ausgleich unserer Gesellschaft leisten. (3) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilien-Wirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. (4) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen. Nachschusspflicht: Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme beträgt 160,00 EUR. Bei einer Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Personen. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.; Die Satzung ist am 15.06.2009 geändert und neu gefasst. Dabei wurde geändert: Nachschusspflicht, Vorstand und Gegenstand..

Historie 1

09.04.2024
Entscheideränderung

Austritt
Herr Ralf Ellerhorst
Vorstandsmitglied

Entscheideränderung

Eintritt
Herr Fritz Ludwig Hampe
Vorstand